Eventuelle Rückgaberegelungen von Markt- und Messeverkäufen müssen mit den Verkäufern selbst ausgehandelt werden.
Wir sind Hersteller und können daher Rückgaben von Markt- und Messegeschäften leider nicht abwickeln.
Denken Sie daran, sich eine Quittung geben zu lassen!
(Quittungen für Messeverkäufe können von uns als Hersteller selbstverständlich nicht ausgestellt werden!)
Bei Unklarheiten fragen Sie bitte bei der Messeleitung nach den Kontaktdaten des Standbetreibers.
Um Ärger vorzubeugen
Bitte beachten Sie:
Es gibt gesetzlich kein generelles Rückgabe/Rücktrittsrecht bei Markt- und Messeverkäufen, auch nicht beim Einzelhandel!
Das gesetzliche 14-tägige Rückgaberecht beschränkt sich ausschließlich auf Online- oder Telefonverkäufe bei Privatkunden!
Das heißt: Die Rücknahme durch den Markt-/Messeverkäufer ist, soweit nicht ausdrücklich vorab fest vereinbart,eine reine Kulanzsache.